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MIETE/CHARTER
UND ZAHLUNG |
Die Yachtmiete beinhaltet
die Gebühren für die Yacht und ihre Nutzung im vertraglichen
Charterzeitraum. Diese Gebühr beinhaltet nicht die Kraftstoffkosten,
Kurtaxe oder Anlegekosten außerhalb des domizilen Hafens. Die
Yacht wird zur Nutzung in sauberem, ordentlichen und seetauglichem Zustand,
mit vollen Kraftstoff- und Wasserbehälter übergeben und ist
in gleichem Zustand wieder abzugeben. Die gemietete Yacht mit ihrer
gesamten Ausstattung kann nach ordentlich geleisteter Zahlung wie folgt
benutzt werden:
- 50% des Mietbetrages
binnen 4 (vier) Wochen nach Vertragsabschluß und bei Unterzeichnung
des Vertrages.
- 50% Spätestens
4 (vier) Wochen vor Charterantritt.
Die Kaution wird in der
Auslaufmarina seitens des Yachtmieters vor Yachtübernahme in Bar
oder Kreditkarte hinterlegt. Diese Kaution wird an den Yachtmieter im
vollen Betrag wieder zurückerstattet, falls die Yacht oder ihre
Ausstattung bei Abgabe an den Yachtvermieter keine Schäden oder
Mängel aufweist.
Im Falle von Verlust oder Beschädigung der Ausstattung, einzelner
Teile oder der Yacht als solcher wird der Yachtvermieter den Kautionsbetrag
(Teil oder gänzlich) in Höhe entsprechend der Instandsetzungskosten
oder Kosten der Neubeschaffung von Ausstattung oder eines bestimmten
Teils der Yacht abziehen und behalten.
Im Falle, dass der zugefügte Schaden als Folge die Unmöglichkeit
der weiteren Nutzung der Yacht im Charterbetrieb hätte, dann ist
der Yachtvermieter berechtigt, den Teil der Kaution, der seinem entgangenen
Verdienst entspricht, zu behalten.
Es besteht die Möglichkeit eine zusätzliche Versicherung mit
unseren Versicherer UNIQA vor Ort abzuschliessen, diese Versicherung
versichert Sie gegen allen eventuellen und möglichen Risiken und
beträgt 7% der Kaution. Bitte zögern Sie nicht, mehr Informationen
uns anzufragen.
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VERPFLICHTUNGEN
DES YACHTVERMIETERS |
Der Yachtvermieter ist
verpflichtet, dem Yachtmieter ein vollkommen saubere und trockene Yacht,
in ordentlichem Zustand, mit vollen Kraftstoff- und Wasserbehältern
zum besprochenen Zeitpunkt und Ort zur Nutzung zu übergeben.
Falls aus irgend welchen Gründen der Yachtvermieter die oben angegebenen
Verpflichtungen nicht erfüllen würde, ist der Yachtvermieter
berechtigt, den Betrag der Miete der Yacht für die Tage, in denen
er die Yacht nicht nutzen konnte, zurückzufordern. Ebenso, falls
der Yachtvermieter nicht in der Lage ist, die Yacht am besprochenem
Ort binnen 24 Stunden vom besprochenen Zeitpunkt zur Verfügung
zu stellen, oder eine andere Yacht mit mindestens ähnlichen oder
besseren Charakteristiken bereitzustellen, ist der Yachtmieter berechtigt,
von der Yachtmiete abzutreten und den gesamten Betrag des bezahlten
Mietpreises für alle Tage, an denen er die Yacht nicht zur Verfügung
hatte, zurückzufordern. Der Yachtmieter ist berechtigt, nur den
Mietbetrag zurückzufordern; andere Schadensersatzansprüche
sind ausgeschlossen. Im Falle der Beschädigung oder Ausfalls der
Yacht oder ihrer Ausstattung, die durch normale gewöhnliche Benutzung
der Yacht entstanden ist, ist der Yachtmieter verpflichtet, den Yachtvermieter
sofort darüber zu verständigen, wonach dieser verpflichtet
ist, die Yacht wieder instand zu setzen. Falls der Yachtvermieter die
Instandsetzung binnen 24 Stunden nach Kenntnisnahme erledigt, hat der
Yachtmieter keinen Anspruch auf irgend welche Forderungen.
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ÜBERNAHME
UND ABGABE DER YACHT |
Der Yachtmieter übernimmt
die Yacht zu besprochener Zeit an besprochenem Ort. Bei der Yachtübernahme
ist der Yachtmieter verpflichtet, den Zustand der Yacht und ihre Ausstattung
aufgrund der Inventarliste zu überprüfen.
Eventuelle Beschwerden müssen vor Auslauf bekannt gegeben werden;
die Mängel, die bei der Yachtübernahme nicht bemerkt wurden,
berechtigen den Yachtmieter nicht, eine Mietminderung zu beantragen.
Der Yachtvermieter ist berechtigt, die Yacht nicht zu übergeben,
falls er aus irgend welchen Gründen der Auffassung ist, dass der
Yachtmieter nicht fähig ist, die Yacht zu führen oder er wird
ihm einen Skipper für die Führung der Yacht bestimmen, den
der Yachtmieter zu bezahlen hat.
Bei der Rückgabe der Yacht wird die Ausstattung aus der Inventarliste
geprüft und soll festgelegt werden, ob die Yacht und ihre Ausstattung
in ordentlichem Zustand sind. Der Yachtmieter ist verpflichtet, die
Yacht sauber und ordentlich, frei von der Besatzung und des Privatgepäcks
an der besprochenen Stelle, spätestens bis zum vertraglich festgelegten
Zeitpunkt, inklusive der Dauer der Übergabe von cca. 1 Stunde zurückzugeben.
Aus diesem Grunde wird empfohlen, die Yacht in die zur Abgabe bestimmte
Marina einen Abend vor dem Rückgabetag zu bringen. Falls der Yachtmieter
die Yacht später als vereinbart zurückbringt, ist er verpflichtet
folgende Kosten zu tragen:
- für eine Verspätung ist der Yachtmieter verplichtet, eine
Doppeltagchartergebühr pro/Tag/Verspätung + Kompensation wenn
die Yacht nicht zu Verfügung oder unfahrbar ist zu bezahlen. Eine
Verspätung kann nicht mit schlechten Wetterbedingungen entschuldigt
werden.
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VERPFLICHTUNGEN
DES YACHTMIETERS |
Nach Übernahme der
Yacht trägt der Yachtmieter alle Kosten des täglichen Anlegeplatzes
in Häfen oder Marinas, Kraftstoffkosten, Ölkosten, Wasserkosten,
Reinigungskosten und andere anfallenden Kosten, wie auch die Kosten
von eventuellen Instandsetzungsarbeiten, die nicht Ergebnis des üblichen
Gebrauchs der Yacht sind. Der Yachtmieter verpflichtet sich, sich nur
in den Kroatischen territorialen Gewässern aufzuhalten. Der Yachtmieter
ist ebenso verpflichtet, alle Zollbestimmungen und andere gesetzliche
Vorschriften einzuhalten und die Yacht sorgfältig, in Einklang
mit der positiven maritimen Praxis zu führen und nur bei guter
Sicht und sicheren Wetterbedingungen mit der Yacht zu segeln.
Der Yachtmieter oder
Skipper erklärt hiermit ausdrücklich, alle nötigen Kenntnisse
zur Yachtführung zu besitzen, wie auch in Besitz eines gültigen
Bootsführungsscheins auf offenem Meer zu sein, wie auch eines Zeugnisses
zur Handhabung mit einem Radiofunkgerät, was dem Yachtvermieter
vorgelegt wurde.
Der Yachtmieter verpflichtet
sich und erklärt hiermit, dass er die Yacht nicht an andere Personen
weitervermieten wird, sich nicht an Schiffsrennen oder Regatten zu beteiligen,
die Yacht nicht zu gewerblichen Zwecken zu benutzen, weder für
professionellen oder Nachtfischfang und keine Nachtfahrten mit der Yacht,
vor allem bei unsicheren Wetterbedingungen zu unternehmen.
Die Anzahl der Personen
an Bord muss der Crewliste entsprechen. Der Yachtmieter übernimmt
auch die Verantwortung für die Konsequenzen im Falle der Nichteinhaltung
seiner Pflichten.
Im Falle von Unfall oder Schaden an der Yacht und deren Ausstattung
während der Charterzeit ist der Yachtmieter verpflichtet, sofort
den Yachtvermieter zu benachrichtigen. Ebenso muss der Yachtmieter im
Fall des Verlustes der Yacht oder der Ausstattung den Yachtvermieter
oder die dafür zuständige Behörde benachrichtigen, wie
auch im Falle wenn eine Weiterfahrt nicht möglich ist, im Falle,
dass die Yacht konfisziert wurde oder falls eine Weiterbenutzung seitens
dem Staat oder einer Dritten Person verboten wurde. Das Mitführen
von Haustieren (Hunde, Katzen, Vögel usw.) ist ohne vorige Absprache
nicht erlaubt.
Der Yachtmieter ist verpflichtet, ein Tagebuch zu führen und täglich
das Motoröl und die Segel zu überprüfen.
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PFLICHTEN
DES YACHTMIETERS |
Für Schäden,
die durch Handlungen oder Versäumnisse des Yachtmieters gegenüber
Dritten entstehen, muss der Yachtmieter den Schaden in ganzer Höhe
dem Yachtvermieter ersetzen, unabhängig davon, ob es sich dabei
um materielle - Sachschaden - oder rechtliche Kosten handelt, die als
Folge solcher Handlungen entstanden sind. Der Yachtmieter ist ausdrücklich
für die Yacht verantwortlich, wenn es zu ihrer offiziellen Pfändung
kommt, die durch unangemessenes oder illegales Handeln während
ihrer Nutzung bestimmt wird.
Der Yachtmieter ist verpflichtet, alle Kosten für die von ihm vertretenen
Versäumnisse zu tragen, für welche der Yachtvermieter strafrechtlich
oder finanziell zur Verantwortung gezogen werden könnte. Im Falle
eines Schadens oder Unfalls ist der Yachtmieter verpflichtet, einen
entsprechenden Bericht darüber zu schreiben und alle dafür
zuständigen Ämter zu benachrichtigen (Hafenkapitän, Polizei,
Arzt), wie auch den Yachtvermieter im Falle der Entfremdung der Yacht,
der Unmöglichkeit der weiteren Führung der Yacht und im Falle
der Konfiszierung, Pfändung der Yacht seitens offiziellen Ämtern
oder Dritten oder des Verbots der Weiterfahrt.
Die Versicherung ist
durch die Bestimmungen seitens der Versicherungsgesellschaft, bei der
die Yacht versichert ist, bestimmt.
Die Yacht hat eine Haftpflichtversicherung im Falle von Schäden
gegenüber Dritten. Die Schäden, die mit Versicherung gedeckt
sind aber nicht sofort dem Yachtvermieter oder der Versicherung selbst
gemeldet werden, werden nicht durch die Versicherungspolizze gedeckt.
In diesem Falle ist der Yachtmieter persönlich für alle solche
Schäden aus Grundlage der nicht rechtzeitigen Anmeldung dieser
verantwortlich.
Die Versicherung deckt alle Schäden, die durch schlechtes Wetter
oder andere Natureinflüsse bedingt waren, aber nicht Schäden,
die absichtlich zugefügt wurden - so dass für solche der Yachtmieter
aufkommt, wenn diese den Betrag der hinterlegten Kaution übersteigen.
Wie es im Punkt "Kaution" erwähnt ist, können Sie
vor Ort eine komplettere Versicherungsabdeckung durch einen 7 % des
Depositums Beitrag erhalten.
Schäden an den Segeln
oder am Motor, die wegen Ölmangel entstehen, sind nicht durch Versicherung
gedeckt, weshalb hat der Yachtmieter solche Schäden ganzlich zu
tragen.
Falls, aus irgend welchen
Gründen der Yachtmieter vom Charter abtritt oder nicht in der Lage
ist, diesen wahrzu-nehmen, ist er befugt, sofort mit dem Yachvermieter
(Julian Waldburger MANDE CHARTER Vertreter in Zagreb) Kontakt zu nehmen
. Falls der Yachtmieter keinen anderen Mieter für seinen Termin
findet, so ist der Yachtvermieter berechtigt, folgende Beträge
zu behalten:
- 30% des Mietpreises im Falle des Abtritts bis zu 5 Monaten vor Charterantritt;
- 60% des Mietpreises bei Abtritt bis zu zwei Monaten vor Charterantritt;
- 100% des Mietpreises bei Abtritt wenn unter 8 Wochen vor Charterantritt.
Falls es zum Abtritt
aus objektiven Gründen kam (Tod eines Familienmitgliedes, schwere
Verletzungen, Krieg u.ä.), wird die geleistete Anzahlung nicht
zurückbezahlt, doch wird der Yachtvermieter dem Yachtmieter die
Yacht zu einem anderen entsprechenden freien Termin oder in der kommenden
Saison zur Verfügung stellen.
Eventuelle Beschwerden
nach Rückgabe der Yacht werden nur in Schriftform akzeptiert und
falls von einer vom Yachtvermieter befugten Person unterzeichnet wird,
dies binnen vier Wochen nach der Yachtrückgabe.
Im Falle von Streitigkeiten
aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können,
vereinbaren die Parteien als Gerichtsstand, das wirklich zuständige
Gericht in der Kroatischen Republic.